Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Angebote und Verträge über unsere Dienstleistungen und Warenlieferungen, auch wenn hierzu im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich anerkannt wurden.Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BGB und HGB.
2. Lieferung, Verzug, Abrufaufträge
Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Alle genannten Liefertermine verstehen sich als Vorbehaltstermine und gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Bei Verzug hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
Teillieferungen sind in allen Teilen zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse im Falle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
Abrufaufträge sind verbindliche Aufträge, bei denen lediglich Menge und Termin der einzelnen Teillieferungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht festgelegt sind. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Auftrages abgenommen werden. Bei Nichtabnahme erfolgt nach Ablauf der vorgenannten Frist eine automatische Auslieferung der Restmenge. Alle Produkte werden ohne Leuchtmittel ausgeliefert (mit Ausnahme LED). Auf Bestellung liefern wir diese selbstverständlich mit.
3. Zusicherung von Eigenschaften
Aussagen und Hinweise zu bestimmten Eigenschaften und/oder zur Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluss als Zusicherung bezeichnet werden.
4. Versand und Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Aushändigung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werks, die Gefahr auf den Kunden über, unab-hängig davon, wie der Transport erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Alle Transporte erfolgen grundsätz-lich auf Rechnung des Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
Verpackungs- und Versandkosten werden entsprechend dem Aufwand zusätzlich berechnet.
Erhöhen sich für uns nach Vertragsabschluss die Einkaufspreise, so können die Mehraufwendungen zusätzlich zum Auftragswarenwert entsprechend unseren jeweils gültigen Bedingungen in Rechnung gestellt werden.
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich immer ohne Rücksicht auf evtl. Mängelrügen sofort ohne Abzug fällig. Private Kunden sowie alle Erstbesteller müssen den Rechnungsbetrag immer in Vorkasse auf eines der Geschäftskonten vorab überweisen. In allen anderen Fällen behalten wir uns das Recht vor, individuelle Abweichungen davon, Skonti oder abweichende Zahlungsbedingungen einzuräumen. Diese sind dann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gültig.
Teillieferungen sind in allen Teilen zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse im Falle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und eine weitere angemessene Zeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
Abrufaufträge sind verbindliche Aufträge, bei denen lediglich Menge und Termin der einzelnen Teillieferungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht festgelegt sind. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Auftrages abgenommen werden. Bei Nichtabnahme erfolgt nach Ablauf der vorgenannten Frist eine automatische Auslieferung und Rechnungslegung für die der Restmenge.
LED-Leuchten werden grundsätzlich mit der bestellten LED-Konfiguration geliefert, alle anderen Leuchten oder sonstigen Produkte werden ohne Leuchtmittel ausgeliefert. Auf Bestellung liefern wir diese selbstverständlich mit.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag auf einem unserer Konten verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben, die zusammen mit dem Rechnungsbetrag fällig und zu begleichen sind.
Darüber hinaus werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten und das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits bezahlt sein sollte. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die Forderung des Kunden aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden von vornherein an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Waren in verändertem oder unverändertem Zustand oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert werden.
Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltswaren nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltswaren (z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignung usw.) ist er nicht berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden, auf Verlangen, bekannt zu geben.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen unseres Kunden uns gegenüber sind wir darüber hinaus berechtigt, aufgrund des Eigentumsvorbehaltes, die gelieferten Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit zur Sicherung unserer Forderungen zu entfernen. Der Kunde gestattet unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich die Waren befinden. Die Herausgabe der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
7. Sachmängel, Gewährleistungsansprüche, sonstige Schadensersatzansprüche
Die Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass unser Kunde seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens 5 Tage nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennen, schriftlich per Postweg mitgeteilt werden.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Geringe Abweichungen in Farbton, Form und Position sind fertigungstechnisch bedingt und deshalb kein Grund für Beanstandungen. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 24 Monate nach dem die Ware unser Werk verlassen hat.
Schlagen Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen fehl, so hat der Kunde unter Ausschluss jeglicher weiter gehender Ansprüche ein Rücktrittsrecht. Eine weiter gehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Nimmt der Kunde an der von uns gelieferten Ware Veränderungen vor, die nicht bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden oder wird die gelieferte Ware nicht sachgerecht oder zweckentsprechend verwandt, so erlöschen von diesem Zeitpunkt an Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, die uns gegenüber gestellt werden könnten.
8. Rücknahme aus Kulanz
Rücknahme von Waren außerhalb der Mängelgewährleistung werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Verpackungs- und Versandkosten sind vom Kunden zu übernehmen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Nettowarenwertes. Sind Mängel an der zurück genommenen Ware im Haftungsbereich des Kunden entstanden und von uns zu beseitigen, so sind die hierfür entstandenen Kosten zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu bezahlen. Mängel am Verpackungsmaterial sind hiervon ausgeschlossen.
9. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
An Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die von uns zur Verfügung gestellt werden, um einen Vertragsabschluss anzubahnen, vorzubereiten oder abzuwickeln, behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie auch sonstige Schutzrechte vor, soweit diese bestehen. Erstellen wir im Auftrag des Kunden einen Kostenvoranschlag mit (oder ohne) Leistungsverzeichnis ohne entsprechende vorausgegangene Ausschreibung des Auftraggebers, so unterliegt dieses Leistungsverzeichnis ebenfalls dem Urheberrecht. Eine weiter gehende Verwendung des Leistungsverzeichnisses ist nur nach vorliegender schriftlicher Zustimmung durch uns möglich. Unautorisierte Verwendungen werden strafrechtlich verfolgt und mit dem doppelten Honorarsatz für Ingenieurdienstleistungen abgerechnet. Kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss, sind sämtliche Unterlagen auf unsere Anfrage hin, unverzüglich zurückzugeben und eigene Kopien des Kunden (insbesondere in digitaler oder Schriftform) zu vernichten; die Kosten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden in voller Höhe berechnet.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, der Sitz der Firma BRAUN Lighting Solutions GmbH oder der BRAUN Lighting Solutions e.K, die die Waren herstellen.
11. Ergänzende Bestimmungen
Die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse der Leistungen der Elektroindustrie gelten, soweit nicht in den vorliegenden Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist, ergänzend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen oder Vereinbarungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen eines Vertrages.
BRAUN Lighting Solutions e.K.
Nunsdorfer Ring 2-10
12277 Berlin
Geschäftsführer: André Braun
Inhaber: André Braun
Stand: 2019-11-15